
Im Rahmen des Umweltschutzes treten für die Saatgutausbringung mit pneumatischen Einzelkorn-Sämaschinen neue Bestimmungen in Kraft. Diesen Bestimmungen zufolge müssen die von pilliertem Saatgut ausgehenden staubförmigen Abriebe von Insektiziden so zum Boden gelenkt werden, dass die in die Luft abgegebenen Insektizidstaub-Emissionen soweit wie möglich begrenzt werden. Von dieser Bestimmung sind alle pneumatischen Einzelkorn-Sämaschinen betroffen. Fazit: Beim Ausbringen von Insektizid enthaltendem, pilliertem Saatgut ist der Einsatz eines Staubleitsystems zur Abdriftminderung Vorschrift.
Diese Staubleitsysteme wurden vom Julius Kühn-Institut in Braunschweig (Deutschland) erprobt und als geeignet befunden.
Seit 1. Juli 2010 werden die Sämaschinen Maxima 2 und Planter 3 serienmäßig mit dem ADS-Staubleitsystem zur Abdriftminderung ausgeliefert. Bereits im Einsatz befindliche Maschinen können nachgerüstet werden. | 
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